§ 85 Sonstige Straftaten
Stand: 12.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/85#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/85#abs-2 (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 85 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 16.07.2002 – Ss 289/02 - 137 -
- OLG Celle, 13.04.2010 – 32 Ss 7/10Zitiert von 1
- BVerfG, 26.01.1999 – 2 BvL 2/98Zitiert von 2
- BGH, 17.02.2009 – 1 StR 381/08Zitiert von 3
- LG Ulm, 03.09.2008 – 2 Qs 2024/08
- OLG Hamm, 31.01.2007 – 1 Ss 500/06Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2025 – 11 S 1157/24Zitiert von 6
- AG Singen am Hohentwiel, 23.10.2024 – 60 Cs 25 Js 17110/24 jug
- VG Aachen, 23.10.2014 – 4 L 629/14.AZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 85 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.02.2024 Ausfertigung
§ 85 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 54)
BGBl. 2024 I Nr. 54
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23.12.2014 Ausfertigung
§ 85 Nr. 3 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I 2439)
BGBl. 2014 I S. 2439
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.